Stellungnahme von „Streuobst Österreich“ im Beteiligungsprozess zur Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans
Verein Streuobst Österreich16. Januar 2026
Implementierung von Streuobst-Maßnahmen im nationalen Wiederherstellungsplan
(1) Auf Grund der Bedeutung, Gefährdung und Relevanz von Streuobstbeständen für die Zielerreichung der EU-Wiederherstellungsverordnung müssen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstbeständen in den nationalen Wiederherstellungsplan für Österreich aufgenommen werden. Folgende Argumente sprechen u.a. dafür:
- Beitrag zur Wiederherstellung der Biodiversität (v.a. Insekten, Vögel)
- Ökologische Aufwertung von Agrarflächen (Struktur- und Landschaftselemente)
- Förderung von Bestäubern
- Klimaschutz und Klimawandelanpassung (Kohlenstoffspeicherung, Mikroklima)
- Erhalt genetischer Vielfalt (Sortenerhalt)
- Synergien mit aktueller EU-Agrar- und Umweltpolitik (GAP, Biodiversitätsstrategie)
- Identität und Tradition (Streuobstanbau ist „Immaterielles Kulturerbe“)
(2) Neben der unmittelbaren Erhaltung und Wiederherstellung müssen die Streuobst-Maßnahmen des nationalen Wiederherstellungsplans auch die Unterstützung bei der Bestands- und Flächenpflege sowie die Ausbildung und Bereitstellung von Fachkräften umfassen, die die Maßnahmen qualifiziert umsetzen können sowie die wissenschaftliche Begleitung und Erfolgskontrolle.
(3) Um diese Streuobst-Maßnahmen umsetzen zu können, ist die Bereitstellung von entsprechenden Finanzmitteln erforderlich - auf den unterschiedlichen administrativen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden) und über die verschiedensten Finanzierungsschienen (Agrarumweltprogramm, Biodiversitätsfonds, Kofinanzierung von EU-Programmen usw.) hinweg.
Den Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstbeständen sollte eine hohe Priorität im Wiederherstellungsplan eingeräumt werden. In diesem Bereich geht die Produktion von Lebensmitteln mit der Förderung der Biodiversität Hand in Hand und ist die Akzeptanz in der Landwirtschaft vergleichsweise hoch. Dem entsprechend ist auch bei diesbezüglich angebotenen Maßnahmen eine hohe Akzeptanz zu erwarten. Zudem kann hier mit wenigen, relativ günstigen Maßnahmen auf einer Fläche, die Zielerreichung mehrerer Artikel gleichzeitig unterstützt werden. Damit kann im Sinne der Effizienz mit den eingesetzten Mitteln eine hohe biodiversitätsfördernde Wirkung erzielt werden.
Im Folgenden wird die Bedeutung von Streuobstbeständen und deren Relevanz für die Zielerreichung der EU-Wiederherstellungsverordnung ausgeführt.
Relevanz der Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstbeständen im Zusammenhang mit der EU-Wiederherstellungsverordnung
- Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstbeständen sind im Sinne von Artikel 11, Abs. 1 der EU-Verordnung, unmittelbar relevant. Derartige Maßnahmen tragen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen bei und tragen gleichzeitig dem Klimaschutz, den sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen von ländlichen Gebieten sowie der Notwendigkeit, die nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung sicherzustellen, Rechnung.
- Im Sinne von Artikel 11, Abs. 2, können Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstwiesen zur Erreichung eines Aufwärtstrends beim Index der Grünlandschmetterlinge beitragen.
- Im Sinne von Artikel 11, Abs. 3, tragen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstbeständen dazu bei, dass der Index häufiger Feldvogelarten auf nationaler Ebene die in der Verordnung genannten Zielwerte erreicht.
- Im Sinne von Artikel 10, Abs. 1, tragen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstbeständen zur Verbesserung der Vielfalt der Bestäuber bei und leisten einen Beitrag, um den Rückgang der Bestäuberpopulationen umzukehren und einen positiven Trend bei diesen zu bewirken.
- Soweit es sich bei Streuobstwiesen um Grasland-Lebensraumtypen gem. FFH-RL handelt, tragen Maßnahmen zu deren Erhaltung und Wiederherstellung auch zur Zielerreichung gem. Artikel 4 der EU-Verordnung bei.
Bedeutung und Gefährdung der Streuobstbestände in Österreich
Streuobstbestände sind ein prägendes Element der österreichischen Kulturlandschaft. Als großkronige Obstbäume auf Streuobstwiesen und in Gärten, auf Äckern und in Weingärten, am Straßenrand und im Siedlungsbereich, prägen sie bis heute das Landschafts- und Ortsbild in vielen Regionen in allen Bundesländern. Der Streuobstbestand ist in Österreich über die Jahrzehnte stark zurückgegangen. Die vorhandenen Daten zeigen einen Rückgang von ca. 35 Mio. Streuobstbäumen in Österreich um 1930, auf ca. 4,2 Mio. Bäume im Jahr 2020, also auf ca. 12 % des früheren Bestandes. Der Rückgang konnte in den letzten ca. 25 Jahren zwar gebremst werden. Darin spiegelt sich die Erfolge verschiedener Initiativen für die Erhaltung wider. Dennoch zeigt der Trend, wenn auch abgeschwächt, weiterhin nach unten. Daher müssen die von Streuobstbeständen geprägten Lebensräume als stark gefährdet eingestuft werden.
Der Streuobstanbau ist nachhaltig und ressourcenschonend und erbringt wesentliche Ökosystemleistungen in folgenden Bereichen:
- Erhaltung der Biodiversität bei Tieren, Pflanzen und obstgenetischen Ressourcen,
- Klimaschutz durch Wirkung als Kohlenstoffsenken und -speicher,
- Klimawandelanpassung durch klimaregulierende Funktionen,
- Boden- und Wasserschutz,
- Nahrungsmittelproduktion und -sicherheit,
- Bereitstellung von wertvoller Kulturlandschaft,
- Erholung, Lebensqualität, regionale Identität, kulturelles Erbeund Gemeinschaft
Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Sie bilden mit den freistehenden Bäumen und dem artenreichen Unterwuchs ein vielfältiges Mosaik verschiedener Kleinbiotope, wie es weder der geschlossene Wald noch das freie Acker- oder Grünland bieten können. Die extensiven Bewirtschaftungsmaßnahmen führen zu einer geringeren Störung von Pflanzen und Tieren als bei intensiven Nutzungsformen.
Streuobstbestände sind von hoher Bedeutung für die Vogelwelt. Alte, hochstämmige Obstbäume bieten eine Vielzahl von Brutmöglichkeiten für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter, aber auch für Nischen- und Freibrüter, und Bodenbrüter finden im Stammbereich geschützte Nistplätze. Die Kronen der Bäume dienen Vögeln als Sing- und Ansitzwarten und bieten Rastplätze und Schutz vor Feinden und Witterungseinflüssen. Das Nahrungsangebot in und rund um die Obstbäume ist sehr umfangreich. Unzählige Insekten bevölkern die Bäume aber auch die Wiese rund herum. Letztere wiederum bietet Körnerfressern Nahrung und eine Reihe von Arten nutzt das Obst. Wo die primären Lebensräume der Arten nicht mehr existieren, können Streuobstflächen Ersatzlebensräume bieten. Das gilt für Waldarten genauso wie für Bodenbrüter und Arten der Hecken und Feldgehölze.
Streuobstbestände, insbesondere Streuobstwiesen, mit ihrem vielfältigen und langdauernden Blütenangebot sowie ihren Kleinstrukturen, die als Nist- und Vermehrungshabitat dienen, haben eine hohe Bedeutung für artenreiche und stabile Bestäuberpopulationen. Streuobstwiesen sind zum dem relevant als Lebensraum für zahlreiche Grünlandschmetterlinge. Die Standortamplitude vieler Obstbäume entspricht denjenigen der Arrhenatheretalia, also von Frischwiesen und ‐weiden. Im mageren und etwas trockeneren Bereich kommen auch Kalkmagerrasen, vereinzelt sogar Borstgrasrasen in Betracht. Vielfach handelt es sich bei den Streuobstwiesen um Glatthaferwiesen. Somit können Streuobstwiesen auch relevante Grasland-Lebensraumtypen im Sinne der FFH-RL sein (z.B. LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen).
Verwendete Quellen
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Klosterneuburg, 16. Jänner 2026
Streuobst Österreich
Verein zur Förderung des Streuobstbaus und zur Erhaltung obstgenetischer Ressourcen
c/o Höhere Bundeslehranstalt u. Bundesamt für Wein- u. Obstbau, Wiener Straße 74, A-3400 Klosterneuburg
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