Stellungnahme Streuobst Österreich zum Entwurf Wiederherstellungsverordnung
Verein Streuobst Österreich15. Oktober 2026
Stellungnahme von „Streuobst Österreich“ zur zweiten öffentlichen Konsultation zum Nationalen Wiederherstellungsplan
Der Verein Streuobst Österreich begrüßt ausdrücklich, dass Streuobstbestände im vorliegenden Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans an mehreren zentralen Stellen berücksichtigt werden.
Besonders positiv bewerten wir die Ausführungen in Kapitel 14, Maßnahme M3 „Vertikale Biodiversitätsmaßnahmen zur Förderung von Strukturvielfalt und Vernetzung in der Agrarlandschaft“ (insbesondere Abschnitte 14.1.4 und 14.3.1, derzeit S. 340–343). Dort werden Anlage, Erhaltung und Pflege von Streuobstbäumen als Bestandteil der Wiederherstellungsmaßnahmen genannt. Hervorzuheben ist insbesondere der Fokus auf großkronige Obstbäume und die Anerkennung von Streuobstbeständen als ökologisch besonders hochwertige Landschaftselemente.
Ebenso begrüßen wir, dass für Grünlandregionen bis 2030 und darüber hinaus die Erhaltung und verstärkte Anlage von Einzelbäumen, Baumreihen und Streuobstbeständen vorgesehen ist. Positiv ist auch die Nennung von Neupflanzungen auf Streuobstwiesen in Kapitel 13, Abschnitt 13.1.1 „Pflanzung zusätzlicher Bäume“ (derzeit S. 113).
Diese Ansätze sollten in der finalen Fassung jedenfalls beibehalten und durch konkrete, finanzierte und überprüfbare Maßnahmen ergänzt werden. Aus Sicht von Streuobst Österreich besteht insbesondere bei Zielvorgaben, Pflege und Verjüngung bestehender Bestände, Grünlandbewirtschaftung und Obstsortenvielfalt weiterer Konkretisierungsbedarf.
1. Quantifizierte und überprüfbare Zielvorgaben für Streuobstbestände festlegen
Für Streuobst werden bislang überwiegend qualitative Zielsetzungen formuliert. Diese sollten durch konkrete und überprüfbare Zielgrößen für 2030 und 2040 ergänzt werden.
Festgelegt werden sollten insbesondere Ziele für den Erhalt des bestehenden Streuobstbestandes, die Vermeidung weiterer Nettoverluste, die kontinuierliche Nachpflanzung und Verjüngung, die Neuanlage von Streuobstbeständen sowie den Erhalt ökologisch besonders wertvoller Altbäume.
Auch in Kapitel 13 sollte der Beitrag von Streuobst zur Pflanzung zusätzlicher Bäume quantifiziert und separat ausgewiesen werden. Eine nationale Zielgröße für neu gepflanzte Streuobstbäume würde die Zielerreichung nachvollziehbar und überprüfbar machen.
2. Erhaltung und fachgerechte Pflege bestehender und alter Streuobstbäume
Der Erhalt bestehender Streuobstbestände ist von besonderer ökologischer Bedeutung. Gerade alte, großkronige Obstbäume weisen durch Baumhöhlen, Totholz und weitere Mikrohabitate einen Lebensraumwert auf, den Jungbäume erst nach Jahrzehnten erreichen können.
Die fachgerechte Pflege und langfristige Erhaltung bestehender Streuobstbäume sollte daher neben Neupflanzungen ausdrücklich gestärkt werden. Dafür braucht es geeignete Fördermöglichkeiten sowie ausreichend qualifizierte Fachkräfte.
Wir regen an, Ausbildung und Bereitstellung von Fachpersonal für Obstbaumpflege zu fördern und regionale Beratungs- und Vermittlungsstrukturen zu unterstützen.
3. Nachpflanzung und Neuanlage sicherstellen
Streuobstbestände können nur langfristig erhalten werden, wenn alters- und ausfallsbedingte Verluste kontinuierlich ersetzt werden. Neben der Neuanlage ganzer Bestände sollte daher auch die laufende Nachpflanzung innerhalb bestehender Streuobstbestände ausdrücklich berücksichtigt werden.
Fördermaßnahmen sollten bereits ab der Pflanzung einsetzen und auch die fachgerechte Jungbaumpflege umfassen.
4. Streuobst als Gesamtsystem aus Baumbestand und extensiv bewirtschaftetem Grünland berücksichtigen
Die Berücksichtigung von Streuobstbäumen als punktförmige bzw. vertikale Landschaftselemente ist ausdrücklich zu begrüßen. Streuobstwiesen sollten darüber hinaus stärker als ökologische Gesamtsysteme aus Baumbestand und extensiv bewirtschaftetem Unterwuchs betrachtet werden.
Bei Wiederherstellungs- und Naturschutzmaßnahmen in Grünlandökosystemen sollte daher die besondere ökologische Wertigkeit von Streuobstwiesen berücksichtigt werden. Wir schlagen deshalb vor, (geeignete) Streuobstwiesen künftig als Biodiversitätsflächen anzuerkennen und die entsprechenden Synergien zwischen Nationalem Wiederherstellungsplan und GAP zu nutzen.
5. Obstsortenvielfalt und obstgenetische Ressourcen berücksichtigen
Streuobstbestände sind nicht nur wertvolle Lebensräume, sondern auch bedeutende Träger der obstgenetischen Vielfalt Österreichs. Alte und regionaltypische Sorten sind wertvolle genetische Ressourcen und können auch für die Anpassung an Klimawandel, Krankheiten und veränderte Standortbedingungen von Bedeutung sein.
Die Erhaltung regionaler Obstsorten und obstgenetischer Ressourcen sollte daher ausdrücklich als Qualitätskriterium von Streuobst-Wiederherstellungsmaßnahmen verankert werden. Bei Nach- und Neupflanzungen sollte auf eine breite, standortangepasste und klimafitte Sortenvielfalt geachtet werden.
6. Finanzierung, Zuständigkeiten und Erfolgskontrolle sichern
Damit die genannten Maßnahmen in der Praxis wirksam werden, braucht es eine langfristige Finanzierung, klare Zuständigkeiten und geeignete Umsetzungsstrukturen. Der Nationale Wiederherstellungsplan sollte daher für Streuobstmaßnahmen nachvollziehbar darstellen, welche Maßnahmen bereits über bestehende Förderprogramme abgedeckt sind und wo zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht, welche Stellen für Planung, Umsetzung, Beratung, Datenerhebung und Erfolgskontrolle verantwortlich sind und wie Bewirtschafter:innen und Baumbesitzer:innen Zugang zu Förderung und qualifizierter Fachberatung erhalten. Ebenso sollte festgelegt werden, anhand welcher Messgrößen die Entwicklung der Streuobstbestände regelmäßig bewertet wird. Diesbzgl. ist nachteilig, dass der Indikator „Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt“ zur Bewertung landwirtschaftlicher Ökosysteme von Österreich nicht ausgewählt wurde.
Als zentrale Indikatoren würden grundsätzlich die Entwicklung der Streuobstflächen und Baumzahlen, die Zahl der Neu- und Nachpflanzungen, die Altersstruktur der Bestände, der Erhalt ökologisch wertvoller Altbäume sowie die Entwicklung der Obstsortenvielfalt in Frage kommen. Zu bedenken ist jedoch, dass valide und für ganz Österreich gültige Daten aktuell nicht vorliegen, insbesondere für den nicht-landwirtschaftlichen Bereich.
Zusammenfassung
Streuobst Österreich begrüßt die Verankerung von Streuobst im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans und ersucht darum, diese in der finalen Fassung beizubehalten und weiter zu konkretisieren.
Entscheidend sind dabei messbare Zielvorgaben für 2030 und 2040, der Erhalt und die fachgerechte Pflege bestehender Bestände und Altbäume, kontinuierliche Nachpflanzung und Neuanlage, die Berücksichtigung von Streuobstwiesen als ökologisches Gesamtsystem sowie die Sicherung der Obstsortenvielfalt. Voraussetzung dafür sind eine langfristige Finanzierung, qualifizierte Beratung und ein nachvollziehbares Monitoring.
Klosterneuburg, 14. Oktober 2026
ENTWURF: Nationaler Wiederherstellungsplan Österreich vom 3.9.2026

