ARGE Streuobst Logo

Positionspapier zur Stärkung und Förderung des Streuobstanbaus in Österreich

Verein Streuobst Österreich

15. Juni 2026

Dieses Positionspapier von Streuobst Österreich versteht sich als Diskussionsgrundlage für die Ausgestaltung der Agrarpolitik ab 2028 sowie für die Integration von Streuobstmaßnahmen in nationale Strategien.

 

Ausgangssituation und Handlungsbedarf

Streuobstbestände sind ein prägendes Element der österreichischen Kulturlandschaft und zählen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Sie verbinden landwirtschaftliche Produktion mit bedeutenden Ökosystemleistungen: Biodiversitätsschutz, Klimawandelanpassung, Kohlenstoffspeicherung, Boden- und Wasserschutz sowie regionale Wertschöpfung. Trotz ihrer hohen ökologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung ist der Streuobstbestand in Österreich langfristig stark rückläufig - von rund 35 Millionen Bäumen um 1930 auf aktuell etwa 4,2 Millionen. Viele Bestände sind überaltert, der Pflegezustand unzureichend und wirtschaftliche Perspektiven vielfach begrenzt. Gleichzeitig kommt dem Streuobstanbau eine zentrale Rolle bei der Erreichung nationaler und europäischer Umweltziele zu, insbesondere im Rahmen der EU-Wiederherstellungsverordnung (Bedeutung für Bestäuberpopulationen, Feldvogelarten und Schmetterlingsarten). Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf, den Streuobstanbau in Österreich strukturell, finanziell und politisch zu stärken.

 

Zielsetzung

Ziel dieses Positionspapiers ist die Entwicklung eines kohärenten Maßnahmenrahmens, der:

  • den Erhalt bestehender Streuobstbestände sicherstellt,
  • die Nach- und Neupflanzung von Streuobstbäumen fördert,
  • die Pflege und Erhaltung von Streuobstbeständen wirtschaftlich attraktiv macht,
  • die Streuobst-Wertschöpfungsketten stärkt,
  • sowie Bildung, Beratung, Forschung und Initiativen im Streuobstbereich langfristig absichert.

Streuobsterhaltung soll als zentrale Maßnahme im Spannungsfeld von Landwirtschaft, Biodiversität und Klimaschutz etabliert werden.

 

Leitprinzipien

Die Weiterentwicklung der Förder- und Rahmenbedingungen soll sich an folgenden Prinzipien orientieren:

  • Anreizorientierung statt Überregulierung
  • Praxisnähe und Umsetzbarkeit für landwirtschaftliche Betriebe
  • Ganzheitlicher Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Flexibilität zur Berücksichtigung regionaler Unterschiede und klimatischer Herausforderungen
  • Qualitätsorientierung bei Pflanzmaterial und Bewirtschaftung
  • Integration kleiner Strukturen und nicht landwirtschaftlicher Flächen

 

Zielgerichtete Maßnahmen im Streuobstbereich haben auf unterschiedlichen Ebenen positive Wirkungen

  • Ökologisch: Stabilisierung und Ausbau der Biodiversität, Verbesserung der Landschaftsstruktur und Vernetzung
  • Ökonomisch: Zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, Stärkung regionaler Wertschöpfung
  • Gesellschaftlich: Erhalt der Kulturlandschaft (über Generationen hinweg erarbeitetes Streuobstwissen und Sortenvielfalt mit derzeit rund 2500 bekannten Sorten in Österreich), Stärkung regionaler Identität, neue Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Beitrag zur Gesundheit (Mikrobiom, Phytophenole; Sicherheit durch diverse Obsterzeugungssysteme: Beitrag zur Versorgung mit regionalem Obst. Streuobstbäume mit starkwüchsigen Unterlagen haben die Fähigkeit, auf Wasser in tiefen Bereichen zuzugreifen.

 

Zentrale Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge

 

1. Erhalt bestehender Streuobstbestände

Der Erhalt bestehender Bestände ist die (kosten)-effizienteste und ökologisch wirksamste Maßnahme. 

  • Bestehende Förderinstrumente im Agrarumweltprogramm ÖPUL (UBB, BIO, Landschaftselemente „Streuobstbäume“, Naturschutzmaßnahmen) haben sich bewährt und sollten jedenfalls beibehalten und finanziell angepasst werden.

     

  • Streuobstbäume als Landschaftselement sollten in Zukunft unmittelbar ab der nachweislichen Pflanzung förderfähig sein, d.h. kein Mindest-Kronendurchmesser von 2 m. Die sachgerechte Pflege der Jungbäume ist essenziell für deren langfristigen Bestand und soll daher gefördert werden. Der Umstand, dass bisher Bäume mit Durchmesser unter 2 m nicht förderfähig sind, mindert die Akzeptanz der Maßnahme und hemmt die Nach- und Auspflanzung von Streuobstbäumen. Die aktuelle Maximalzahl von 80 Streuobstbäumen je Hektar sollte erhöht werden auf 150 Obstbäume je Hektar. 

     

  • Bei den förderfähigen Obstarten soll eine größere Flexibilität unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede und klimatischer Herausforderungen ermöglicht werden. Neben den traditionellen Obstarten des österreichischen Streuobstanbaues sollen auch alternative Obstarten förderfähig sein, die eine höhere Resilienz gegenüber dem Klimawandel erwarten lassen. Die aktuelle Liste mit förderfähigen Streuobstarten (Apfel, Birne, Elsbeere, Kirsche, Marille, Pflaume, Ringlotte, Weichsel, Zwetschke, Eberesche, Kornelkirsche, Kriecherl, Quitte, Maulbeere, Pfirsich sowie die Wildformen von Apfel, Birne und Kirsche) sollte nach fachlichen Kriterien überarbeitet werden. Obstarten wie bspw. Walnuss, Edelkastanie, Mispel, Speierling, Mandel, Kaki oder Feige sollten ergänzt werden. 

     

  • Biodiversitätsflächen im Grünland (aktuell 7 % bei UBB und BIO) zukünftig um Streuobstwiesen ohne Mahdzeitpunkt mit ein bis max. drei Nutzungen pro Jahr als Mähwiese-/Weide erweitern. Anerkennung als Biodiversitätsfläche „Streuobst“ ab einer zu definierenden Mindest-Baumdichte am Feldstück, von z.B. 20 Streuobstbäume/Hektar)

     

  • Es braucht eine fachlich fundierte Hilfestellung zur Abgrenzung von Streuobstkulturen zu Intensivobstanlagen für Berater:innen und Kontrollorgane, die Pflanzabstände, Baumarten, Pflanzmuster etc. regelt. Hintergrund: Neu angelegte Streuobstbestände werden durchwegs in exakten Reihen und teilweise engeren Abständen (z.T. 5 m) ausgepflanzt. Durch höhere Pflanzdichten wird vorbeugend der Jungbaumausfall kompensiert; dichtere Jungpflanzungen erweisen sich als günstiger in Bezug auf die klimatischen Herausforderungen (gegenseitige Beschattung, Kleinklima). Vorschlag zur maximalen Baumdichte: 250 Streuobstbäume pro Hektar (das wären im Schnitt ca. 6 x 6,5m bei z.B. Zwetschken oder Kriecherl) 

 

  • Die Bewirtschaftungsauflagen zukünftig flexibler und praxisnäher gestalten: Ganzjähriges Mähen oder Mulchen der Baumscheibe bzw. das mehrmalige Ausmähen des Kronenbereichs im Erntezeitraum sollte erlaubt sein. Beweidung sollte jedenfalls möglich sein. 

 

  • Die Mindestfläche von 1,5 Hektar für den Einstieg in das ÖPUL sollte reduziert werden. Viele Streuobstbestände liegen heute auf hofnahen Restflächen, während die eigentliche Landwirtschaft nicht mehr betrieben wird. Eine Möglichkeit, auch solche Flächen in das ÖPUL aufzunehmen, würde es erleichtern, diese Bestände zu erhalten. 

 

2. Pflege von Streuobstbäumen

Die Pflege ist entscheidend für Vitalität, Ertrag und Lebensdauer der Bestände und damit auch für deren langfristige ökologische Funktion. Ergebnisse aus dem DivMoSt-Projekt (BioDiversitätsMonitoring von Streuobstflächen) zeigen, dass der Pflegezustand vielfach fachlich mangelhaft ist (z.B. kein Baumschnitt, kein Ausmähen, Misteln nicht entfernt). Das reduziert die Vitalität und führt zu früherem Verlust der Bäume. Es sollte daher ein Anreiz für die Durchführung von fachgerechten Pflegemaßnahmen geschaffen werden. 

  • Einführung eines „Pflegebonus“ für Schnitt- und Pflegemaßnahmen bei Streuobstbäumen. Best Practice: Streuobsterhaltung Mostviertel, wo in den letzten Jahren bereits 600 alte Streuobstbäume mit Hebebühne gepflegt wurden
  • Kopplung der Pflegeförderung an Qualifikation (Schulungen/Zertifizierung)
  • Dezentralisierte Kontrollsysteme zu den geförderten Pflegemaßnahmen über zertifizierte Institutionen/Personen organisieren
  • Idee: Entwicklung eines digitalen „Obstbaum-Passes“ zur Dokumentation von qualifizierten Pflegemaßnahmen. 

 

3. Nach- und Neupflanzungen von Streuobstbäumen

Zur langfristigen Sicherung von Streuobstbeständen ist die laufende Erneuerung des Baumbestandes entsprechend der Lebenserwartung der verschiedenen Obstarten notwendig.

  • Effiziente Förderung der Auspflanzung von Jungbäumen: Diese könnte ggf. in das ÖPUL integriert oder projektorientiert durchgeführt werden. Eine bundesweit einheitliche Pflanzförderung ist anzustreben (Modell könnte das Programm „Naturaktives Oberösterreich“ sein). Wichtig sind dabei die Qualität des Pflanzmaterials, fachliche Begleitung der Pflanzaktionen und eine langfristige Planung inkl. Abstimmung mit Obstbaumschulen (bzgl. Sorten, Unterlagen, Verfügbarkeit, Beratung etc.).
  • Förderung innovativer Streuobst-Systeme und klimaresilienter Anbausysteme wie Superhochstämme (vgl. Projekt Superhochstamm: Klimaresiliente-Produktions-Systeme HPS), Agroforst, waldgartenähnliche Streuobstflächen oder alternative Pflanzsysteme (z.B. per Direktsaat), einen besonderen Anreiz würde ein spezielles Angebot für Junglandwirtinnen bzw. Hofübernehmer darstellen
  • Förderung regionaler Sorten und genetischer Vielfalt, Integration klimafitter Sorten und Unterlagen

     

4. Bildung und Beratung im Streuobstbereich

Bildung ist ein zentraler Hebel für Qualität, Innovation und langfristige Entwicklung; Wissen verbreiten, Kompetenzen stärken, neue Zielgruppen erreichen. 

  • Aufbau eines flächendeckenden „Train-the-Trainer“-Systems zur Multiplikation von Fachwissen (Vorbild Internationale Streuobst-Pädagogik Akademie)
  • Entwicklung anerkannter Weiterbildungsangebote im Streuobstbereich (z.B. für ÖPUL/UBB-Fortbildungen anrechenbar)
  • Das Thema Streuobst in den Lehrplänen aller landwirtschaftlichen Schulen sowie in der HBLA und Bundesamt Klosterneuburg Wein- und Obstbau ergänzen.

 

5. Produktion, Verarbeitung und Vermarktung

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist Voraussetzung für langfristigen Erfolg des landwirtschaftlichen Streuobstanbaues.

  • Streuobst braucht eine klare Kennzeichnung („Mascherl“); Verarbeiter und Handel brauchen „zertifiziertes Streuobst“ um spezielle Produkte anbieten zu können. Eine Zertifizierung mit Hilfe der erhobenen „punktförmigen Streuobst-Landschaftselemente“ wäre eine praxistaugliche Option, d.h. Invekos-Daten als Streuobst-Nachweis für die Bewirtschafter nutzbar machen.
  • Investitionsförderung für Streuobst: sollte bundesweit einheitlich entlang der gesamten Streuobst-Wertschöpfungskette (Pflege, Erntetechnik, Verarbeitung, Lagerung) möglich sein
  • Projekte und Kooperationen politisch und fördertechnisch unterstützen, die zur Steigerung der sektorübergreifenden Wertschöpfung durch Streuobst beitragen (Landwirtschaft, Verarbeitung, Gastronomie und Tourismus). Forschung, Praxis und Verarbeitung stärker vernetzen und Innovationsprogramme ausbauen (Vorbild Schweiz).

 

6. Stärkung von Initiativen und Projekten

Lokales Engagement und beständige Strukturen sind entscheidend für die Umsetzung und langfristige Wirksamkeit von Maßnahmen zur Streuobsterhaltung.

  • Einführung von Basisfinanzierungen für Organisationen und Initiativen im Streuobstbereich, wie z.B. Naturparks, Obstbauverbände, Streuobstinitiativen, Baumwärtervereine etc.
  • Vereinfachung von Förderinstrumenten und Reduktion administrativer Hürden; gerade für kleinere Vorhaben von (ehrenamtlich) engagierten Personen/Organisationen ist der Aufwand einer Projektbeantragung zu hoch; Kleinprojekte sollten zielorientiert pauschal finanzierbar sein. Der von der Europäischen Kommission in Aussicht gestellte Ansatz, Pauschalbeträge verstärkt anzuwenden, sollte daher in Österreich bestmöglich genutzt werden.

 

7. Forschung, Entwicklung und Innovation

Als Basis für die Sicherung und zeitgemäßen Weiterentwicklung des Streuobstanbaus als Kulturform und Anbausystem, bedarf es Forschung in folgenden Bereichen

  • Forschung zur Entwicklung von streuobstspezifischen Strategien, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen
  • Forschung zu klimatisch, regional und an unterschiedliche Standorte angepassten Unterlagen, Obstarten und Sorten
  • Forschung zur optimalen Bewirtschaftung von Streuobstbeständen und -flächen in Hinblick auf den Ausgleich zwischen Bestandserhaltung und Nutzung einerseits und ökologischer Funktion und Biodiversität andererseits
  • Forschung zur Erfassung und Bewertung der Ökosystemleistungen des Streuobstanbaus
  • Forschung zu Schaderregern und Entwicklung diesbezüglicher streuobstspezifischer Strategien

 

Fazit

Der Streuobstanbau vereint in einzigartiger Weise landwirtschaftliche Produktion mit ökologischen und gesellschaftlichen Leistungen. Um dieses Potenzial zu nutzen, braucht es eine konsequente Weiterentwicklung der politischen Rahmenbedingungen.

Streuobst kann als Schlüsselmaßnahme für Umwelt- und Klimapolitik fungieren! Streuobstsysteme leisten einen direkten Beitrag zur Erreichung zentraler Klima- und Umweltziele:

  • Förderung von Bestäubern und Insektenvielfalt
  • Verbesserung der Lebensräume für Vögel
  • Stabilisierung von Grünlandökosystemen
  • Kohlenstoffbindung und Mikroklimaregulation

Damit sind sie ein hoch effizientes Instrument zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung sowie der Biodiversitätsstrategie. Streuobstmaßnahmen müssen deshalb im nationalen Wiederherstellungsplan als prioritäres Handlungsfeld verankert und in der GAP 2028+ entsprechend abgebildet werden.

 

Klosterneuburg, 12. Juni 2026


Beitrag teilen



Herzlichen Dank an den NABU Deutschland für die Übertragung der Domain www.streuobst.at an den Verein Streuobst Österreich! Weitere Infos und Service-Leistungen zu Streuobstbau und Obstsorten in Deutschland: www.Streuobst.de

ARGE Streuobst